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Sozialstaat unter Druck: Reformen, Kompromisse und offene Baustellen – eine Einordnung der aktuellen Vorhaben

generiert mit Midjourney

Im „Herbst der Reformen“ nimmt die Politik den Sozialstaat ins Visier. Von Rente über Steuern bis Bildung und Pflege: zahlreiche Maßnahmen sind angekündigt, viele Kommissionen eingesetzt. Wir zeigen, was hinter den Vorhaben steckt, welche Ideen außerdem kursieren und welche Chancen und Risiken darin liegen.

Veröffentlicht
8. September 2025
Format
Analyse

Mit dem von Friedrich Merz ausgerufenen „Herbst der Reformen“ steht der Sozialstaat erneut im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Die Alterung der Gesellschaft, steigende Sozialausgaben, Fachkräftemangel und wachsende Akzeptanzprobleme setzen das bestehende System zunehmend unter Druck. Reformen sind daher nicht nur wünschenswert, sondern unvermeidlich. Bleiben sie aus, verliert der Sozialstaat an Wirksamkeit, Finanzierbarkeit und letztendlich an gesellschaftlicher Legitimation.

Die entscheidende Frage ist jedoch, welche inhaltliche Richtung diese Reformen einschlagen. Ein Kurs, der sich auf fiskalisches Klein-Klein und kurzfristige Sparmaßnahmen beschränkt, würde die strukturellen Herausforderungen nicht lösen und könnte das Vertrauen weiter schwächen. Notwendig ist vielmehr eine umfassende Modernisierung, die den Sozialstaat als Ermöglichungs- und Investitionsrahmen versteht: für Teilhabe, Wirtschaftskraft, Innovationsfähigkeit und gesellschaftliche Resilienz.

Dieser Beitrag nimmt die angekündigten Reformfelder in den Blick: von steuerfinanzierten Sozialleistungen über die Rentenversicherung, die Einkommensteuer und die Bildungspolitik bis hin zu den Grundstrukturen des Sozialstaats. Er zeigt auf, welche Vorschläge tatsächlich Reformqualität haben und wo der „Herbst der Reformen“ Gefahr läuft, an seinem eigenen Anspruch zu scheitern.

Steuerfinanzierte Sozialleistungen: Komplexität abbauen, Absicherung fair gestalten

Ausgangslage

Viele steuerfinanzierte Sozialleistungen, etwa Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag, sind in der Praxis schlecht aufeinander abgestimmt. Das erschwert den Zugang für Antragsteller:innen erheblich. Fehlende digitale Prozesse, unklare Zuständigkeiten und unzureichende Informationen über Ansprüche führen zu unnötiger Bürokratie und Unsicherheit. Hinzu kommt: Die sogenannten Transferentzugsraten sind zwischen den Leistungen nicht systematisch abgestimmt. Dadurch entstehen teils negative Anreize für zusätzliche Erwerbstätigkeit, da in bestimmten Einkommensintervallen ein höheres Bruttoeinkommen mit geringeren Sozialleistungen verbunden ist.

Reformvorschläge

Bereits im März 2024 hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Gutachten „Wege aus der Komplexitätsfalle“ konkrete Empfehlungen zur Vereinfachung und Automatisierung der Sozialleistungen vorgelegt. Vorgeschlagen werden unter anderem eine bessere Bündelung, Pauschalisierung und Digitalisierung.

Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium sprach sich schon im September 2023 in seiner Stellungnahme zum Bürgergeld für ein einheitliches Sicherungssystem aus, das Hinzuverdienste stärker fördert. Das ifo Institut und das ZEW legten im Dezember 2023 einen Reformvorschlag zu den Transferentzugsraten vor. Sie empfehlen ihre gezielte Absenkung nur für bestimmte Haushalte –mit dem Ziel, Erwerbsanreize zu verbessern und die Kosten für den Sozialstaat stabil zu halten.

Geplante Maßnahmen

Der Koalitionsvertrag sieht die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Sozialstaats in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen vor. Die Gründung dieser Kommission soll nun im Herbst unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgen. Ziel ist es, Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialleistungssystems zu entwickeln. Erste Ergebnisse werden frühestens Anfang 2026 erwartet. Parallel dazu setzt die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder ihre bereits Ende 2024 gestartete Initiative fort. Neben Digitalisierung, Datenschutz und administrativer Entlastung sollen auch strukturelle Grundsatzfragen des Sozialstaats auf den Tisch kommen.

Einschätzung

Die Vereinfachung und Digitalisierung steuerfinanzierter Sozialleistungen ist überfällig. Ein transparenteres, nutzerfreundlicheres System würde im Idealfall nicht nur Verwaltungskosten reduzieren, sondern auch die Akzeptanz sozialstaatlicher Leistungen erhöhen. Entscheidend ist, dass Reformen die Balance wahren: Effizienzgewinne ja, aber ohne bedürftige Personen zu vernachlässigen.

Rentenversicherung: Zwischen Reformdruck und demografischer Realität

Ausgangslage

Das deutsche Rentensystem gerät zunehmend unter Druck. Das umlagefinanzierte Modell trägt sich seit Jahren nicht mehr selbst. Grund dafür ist vor allem der demografische Wandel: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren eine wachsende Zahl an Rentner:innen. Zudem steigen die staatlichen Zuschüsse, da immer mehr steuerfinanzierte, „systemfremde“ Leistungen wie Erziehungszeiten hinzukommen – also Ansprüche ohne vorherige Beitragszahlung. Auch Rentenzahlungen an Gutverdienende, die tendenziell länger im Ruhestand bleiben und wirtschaftlich weniger bedürftig sind, erhöhen die Belastung. Schon heute macht der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung ein Viertel des Bundeshaushalts aus – mit steigender Tendenz.

Reformvorschläge

Mehrere Reformideen liegen vor. Der Ökonom Martin Werding schlägt vor, das Renteneintrittsalter in Abhängigkeit von der Lebenserwartung alle zehn Jahre um sechs Monate zu erhöhen – ab 2050 würde die Regelaltersgrenze bei 68 Jahren liegen. ZSP-Policy Fellow Dr. Elmar Stracke hat in einem Impulspapier außerdem eine einheitliche, armutsvermeidende Bundesrente, die an den Mindestlohn gekoppelt ist, ins Spiel gebracht.

Weitere Vorschläge betreffen die Abschaffung der Rente mit 63 bzw. deren stärkere Begrenzung durch höhere Abschläge, eine Dynamisierung des Renteneintrittsalters abhängig von der prognostizierten Lebenserwartung oder intragenerationale Umverteilungsmechanismen („Boomer-Soli“). Auch eine Reform der Witwenrente sowie die Einbeziehung von Beamt:innen und Selbstständigen ins gesetzliche System werden diskutiert.

Geplante Maßnahmen

Laut Koalitionsvertrag soll eine Rentenkommission eingesetzt werden, die bis Mitte der Legislatur ein Konzept für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen erarbeitet. Ergebnisse werden bis 2027 erwartet.
Unabhängig davon beschloss die Bundesregierung Anfang August das „Rentenpaket 2025“, welches zusätzliche Ausgaben verursacht – etwa durch die Haltelinie beim Rentenniveau (48 Prozent) oder die Ausweitung der Mütterrente. Weitere Vorhaben sind eine Aktivrente, eine Frühstartrente für Eltern schulpflichtiger Kinder und die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

Einschätzung

Die geplanten Maßnahmen stabilisieren zwar bei Rentner:innen kurzfristig das Vertrauen, verschärfen jedoch die bestehenden Finanzierungslücken. Die Rentenkommission sollte daher nicht nur auf Zeit spielen, sondern Perspektiven für notwendige Strukturreformen aufzeigen. Ziel ist ein ausgewogener Generationenausgleich, der die Interessen von Beitragszahler:innen und Rentenbezieher:innen berücksichtigt und sich nicht allein von kurzfristigen Interessen leiten lässt. Die gesetzliche Rente muss weiterhin ihr zentrales Versprechen einlösen: Schutz vor Altersarmut und eine verlässliche Grundsicherung im Alter. Gleichzeitig sollte deutlicher vermittelt werden, dass sie allein nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Wer zusätzlich vorsorgt, braucht dafür verständliche, transparente und stabile Rahmenbedingungen. So können Leitlinien für ein modernes Rentensystem entstehen, das fair zwischen den Generationen ausgleicht, finanzielle Stabilität anstrebt und durch private Vorsorge individuelle Gestaltungsspielräume eröffnet.

Einkommensteuer: Entlastung der Mitte – aber wie gerecht ist das System?

Ausgangslage

Studien des ifo Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen: Die Mittelschicht in Deutschland trägt im europäischen Vergleich eine besonders hohe Steuer- und Abgabenlast. Vor allem die sogenannte Grenzbelastung, also der Anteil, den Beschäftigte bei einer Gehaltserhöhung an Steuern und Abgaben entrichten müssen, kann über 50 Prozent betragen. Besonders problematisch: Kapitalerträge werden in Deutschland deutlich niedriger besteuert als Einkommen aus Arbeit. Dadurch liegt die effektive Steuerlast für Spitzenverdienende mit hohen Kapitalgewinnen oft unter der Belastung für die arbeitende Mitte. Das erschwert es vielen, Rücklagen zu bilden, und schwächt zugleich ihre Kaufkraft.

Geplante Maßnahmen

Die Einkommenssteuer soll laut Koalitionsvertrag reformiert werden, um mittlere und niedrigere Einkommen zu entlasten – eine Absicht, die jüngst von den Regierungsparteien bekräftigt wurde. Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift. Aktuell wird dieser bereits bei gut bezahlten Angestellten- oder Facharbeiter:innengehältern fällig. Union und SPD wollen diese Grenze beide anheben, unterscheiden sich aber in der anvisierten Höhe. Während die SPD zudem Steuererhöhungen für sehr hohe Einkommen ins Spiel bringt, möchte die Union auf weitere Anhebungen verzichten.

Einschätzung

Die geplante Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz könnte dazu beitragen, Leistung stärker zu honorieren und Fachkräfte zu entlasten, die bislang schon bei mittleren Gehältern den vollen Spitzensteuersatz zahlen. Das stärkt Kaufkraft, schafft Spielraum für Vorsorge und erhöht die Attraktivität von Arbeit. Entscheidend ist jedoch, dass das Steuersystem insgesamt fair bleibt: Solange Kapitalgewinne pauschal niedriger besteuert werden als Arbeitseinkommen, wirkt die Balance unausgewogen. Eine echte Reform muss deshalb beides leisten: Arbeit gezielt entlasten und Kapitalgewinne in ein konsistentes, transparentes Steuersystem integrieren. So lässt sich wirtschaftliche Dynamik mit sozialer Gerechtigkeit verbinden und die Akzeptanz des Steuerstaats sichern.

Bildungspolitik: Investitionen mit Hindernissen

Ausgangslage

Die Qualität des deutschen Bildungssystems hat sich laut dem Bildungsmonitor 2025 des IW weiter verschlechtert. Besonders in den Bereichen Integration, Bildungschancen und Schulqualität sind deutliche Rückschritte im Vergleich zu 2013 erkennbar. Auch in der aktuellen PISA-Studie schnitten deutsche Schüler:innen so schlecht ab wie nie zuvor. Der Nationale Bildungsbericht 2024 verweist zusätzlich auf strukturelle Probleme wie Fachkräftemangel, unzureichende Finanzierung und soziale Ungleichheit. Zwar sind die Bildungsausgaben gestiegen, doch die Chancengleichheit bleibt ein ungelöstes Problem. Ein Ansatz zur Verbesserung ist das Startchancen-Programm der früheren Ampel-Regierung: Über zehn Jahre hinweg sollen 20 Milliarden Euro vor allem an Schulen in sozial benachteiligten Lagen fließen. Die Umsetzung wird jedoch durch bürokratische Hürden in den Ländern erschwert, unter anderem wegen fehlender Förderrichtlinien.

Geplante Maßnahmen

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine Stärkung der frühkindlichen Bildung vorgesehen. Geplant sind Investitionen in Neubau, Sanierung und Modernisierung von Kitas, finanziert unter anderem aus dem Infrastruktur-Sondervermögen. Auch der Übergang von der Kita zur Schule soll verbessert werden. Ab 2026 sollen über zehn Jahre vier Milliarden Euro für frühkindliche Bildung bereitgestellt werden – also jährlich 400 Millionen Euro. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

Für die Digitalisierung der Schulen sind weitere 2,5 Milliarden Euro im Rahmen des Digitalpakts 2.0 vorgesehen. Bereits im ersten Digitalpakt von 2019 bis 2024 hatte der Bund 6,5 Milliarden Euro investiert. Der neue Pakt soll bis 2030 laufen und leistungsfähiges WLAN, moderne Endgeräte sowie digitale Lernplattformen finanzieren. Die Finanzierung wurde Ende Juli im Bundeskabinett beschlossen, jedoch ist eine weitere Voraussetzung für das Zustandekommen des Digitalpakts 2.0 eine neue Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die in den kommenden Monaten abgeschlossen werden muss.

Einschätzung

Mehr Investitionen in Bildung sind dringend notwendig – nicht nur als soziale Pflicht, sondern auch als Voraussetzung für wirtschaftliche Innovationskraft und gesellschaftliche Stabilität. Entscheidend ist weniger die Höhe der Mittel als ihre wirksame Steuerung: Sie müssen gezielt dort ankommen, wo sie die größten Effekte erzielen, etwa in Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen und in strukturschwachen Regionen. Die Lehren aus dem Startchancen-Programm sollten bei der Umsetzung neuer Programme berücksichtigt werden. Dies kann helfen, über Bildungspolitik zugleich Chancengerechtigkeit zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sichern.

Kranken- und Pflegeversicherung: System unter Druck

Ausgangslage

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leidet unter einem strukturellen Defizit: Der Bundesrechnungshof rechnet mit einer jährlichen Finanzierungslücke von sechs bis acht Milliarden Euro trotz gestiegener Beiträge. Der Beitragssatz liegt derzeit bei durchschnittlich 14,6 Prozent, zuzüglich geplanter Zusatzbeiträge von 3,1 Prozent ab dem kommenden Jahr. Ursachen sind unter anderem der demografische Wandel, teure medizinische Innovationen und unzureichende staatliche Zuschüsse, etwa für Bürgergeldempfänger:innen. Zudem werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, was die Einnahmenseite begrenzt.

Auch die Pflegeversicherung schreibt rote Zahlen. Trotz Beitragserhöhungen reichen die Einnahmen nicht aus, um den Anstieg der Leistungsbeziehenden zu decken. Gründe sind der wachsende Pflegebedarf infolge der Alterung der Gesellschaft und eine ausgeweitete Definition von Pflegebedürftigkeit. Zugleich steigen die Eigenanteile, was viele Menschen an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit bringt.

Reformvorschläge

Als Vorschläge kursieren Effizienzmaßnahmen wie ein Sparprogramm bei Arzneimitteln, ein Ausgabenmoratorium oder die Einführung eines Primärarztsystems zur Reduzierung unnötiger Facharztbesuche. Weitere Ideen reichen von mehr Digitalisierung über neue Zuzahlungsmodelle bis zu abgespeckten Basistarifen. In der Pflege wird über eine Deckelung der Eigenanteile (z. B. bei 1.000 Euro im Monat) ebenso diskutiert wie über die Einführung einer Bürgerversicherung, in der auch Beamt:innen und Selbstständige einzahlen würden. Pflegeexpert:innen fordern neue Wohn- und Versorgungsformen sowie mehr Prävention und Rehabilitation.

Geplante Maßnahmen

Kurzfristig will die Bundesregierung die GKV über ein staatliches Darlehen stützen – eine Übergangslösung. Eine umfassende Reform soll bis 2027 durch eine Kommission erarbeitet werden. Auch in der Pflege ist eine grundlegende Reform geplant. Die Bundesregierung hat dazu die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ ins Leben gerufen, ein Gesetz soll bis Anfang 2026 vorliegen. Zur kurzfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung ist ebenfalls ein staatliches Darlehen vorgesehen.

Einschätzung

Die Reformdebatte darf nicht auf reine Kostendämpfung verkürzt werden. Entscheidend ist, dass der Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen solidarisch und für alle gesichert bleibt. Ein schleichendes Zwei-Klassen-System würde die Legitimation des Sozialstaats untergraben: Wenn Gutverdienende ausweichen, trägt die Hauptlast am Ende die arbeitende Mitte. Deshalb braucht es eine Reform, die Effizienzgewinne mit klaren Regeln für Fairness verbindet. Die Rolle privater Versicherungen sollte dabei kritisch überprüft werden: Ergänzende Absicherung kann sinnvoll sein, darf aber nicht zu einem schleichenden Rückzug aus der Solidargemeinschaft führen. Nur wenn alle Gruppen im System verlässlich eingebunden bleiben, lässt sich langfristig Akzeptanz und Stabilität sichern.

Fazit

Die von der Regierung angekündigten Reformen setzen wichtige Signale: mehr Investitionen in Bildung, eine Entlastung bei den Steuern, erste Schritte zur Vereinfachung sozialer Leistungen und die Vorbereitung einer Rentenkommission. Sie zeigen, dass der Handlungsdruck erkannt ist. Doch noch fehlt eine konsistente Strategie, die den Sozialstaat zugleich stabilisieren, modernisieren und fair austarieren kann. Ein zukunftsfähiger Reformkurs sollte neben pragmatischen und schnell umsetzbaren Einzelmaßnahmen auch strukturelle Probleme in den Blick nehmen und den Sozialstaat als Schlüsselressource für Chancen, Wohlstand und gesellschaftliche Akzeptanz begreifen.

Team

Franziska Viktoria Grünhardt

Alumni

Franziska Viktoria Grünhardt war von Juli bis September 2025 Praktikantin im Bereich Politische Kommunikation am ZSP.

Vanessa von Hilchen

Leitung Politische Kommunikation

Vanessa von Hilchen leitet das Kommunikationsteam des ZSP und ist in dieser Rolle für die kommunikationsstrategische Ausrichtung sowie die öffentliche Wahrnehmung der Organisation verantwortlich.

Nicholas Czichi-Welzer

Kommunikationsmanager Content, Digital & Video

Nicholas Czichi-Welzer kümmert sich um die Kommunikation des ZSP auf allen Kanälen und entwickelt gemeinsam mit der Kommunikationsleitung Strategien für die effektive Setzung sozialpolitischer Impulse.