Den Bürger:innen etwas zurückgeben
Positionen zum Klimageld
Das Klimageld lässt weiterhin auf sich warten, bleibt aber Gegenstand der politischen und wissenschaftlichen Debatte. Wir stellen aktuelle Positionen der Regierungs- und Oppositionsparteien vor und erklären, wieso ein sozial gerechter Ansatz nicht automatisch mehr Bürokratie bedeuten muss.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld soll Bürger:innen in der ökologischen Transformation entlasten und flankiert die 2021 eingeführte und schrittweise erhöhte Bepreisung klimaschädlicher Emissionen (CO2-Preis). Durch eine Auszahlung der Einnahmen aus dem CO2-Preis an die Bevölkerung sollen erhöhte Belastungen ausgeglichen und klimafreundliches Verhalten belohnt werden.
An eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode glaubt jedoch kaum jemand mehr.
Ein Hindernis stellt der fehlende Auszahlungsmechanismus für die Entlastungsmaßnahme dar. Bislang hat der Staat keine Möglichkeit, Direktzahlungen an Bürger:innen vorzunehmen. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums wird es ab Anfang 2025 technisch möglich sein, das Klimageld über eine Verknüpfung von Steuer-ID und IBAN auszuzahlen.
Darüber hinaus sind die Mittel des Klima- und Transformationsfond (KTF), in den die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen, auf absehbare Zeit weitgehend für andere Förderungen verplant. Der Fonds stellt zwischen 2024 und 2027 insgesamt rund 211,8 Milliarden Euro bereit, die für verschiedene Projekte wie die energetische Gebäudesanierung, Dekarbonisierung der Industrie oder den Ausbau erneuerbarer Energien vorgesehen sind.
Die Dringlichkeit einer Entscheidungsfindung steigt derweil, denn während der CO2-Preis bislang jährlich festgesetzt wurde, wird er ab 2026 an den Marktmechanismen des Emissionshandels ausgerichtet. Zertifikate werden dann nicht mehr zu einem festen Preis ausgegeben, sondern versteigert. Im ersten Jahr noch durch einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne eingegrenzt, wird die Preisbildung ab 2027, wenn Deutschland in den EU-weiten Emissionshandel für Gebäude und Verkehr integriert wird, vollständig frei. Dann könnten deutliche Preissteigerungen auf Verbraucher:innen zukommen. Viele Parteien halten deshalb spätestens ab diesem Zeitpunkt eine Klimageldeinführung für notwendig.
Lösungsansätze
Aus Sicht des ZSP sind die Forderungen nach einer sozial gerechten und unbürokratischen Ausgestaltung des Klimageldes, die in der Debatte teils gegeneinander ausgespielt werden, nicht unvereinbar. Die Studie „Soziale Hilfe in Krisenzeiten“ hat gezeigt, dass es in der Bevölkerung hohe Akzeptanzpotenziale für unbürokratische Direkthilfen gibt. Ein Mechanismus der progressiven steuerlichen Verrechnung von Entlastungsmaßnahmen würde sicherstellen, dass das Geld vor allem denjenigen zugutekommt, die es dringend benötigen, ohne eine aufwändige Bedürftigkeitsprüfung vorzulagern. So blieben bürokratische Aufwände gering und Menschen mit niedrigem Einkommen würden entlastet.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in seinem Wochenbericht einen konkreten Vorschlag gemacht, wie eine Klimaprämie aussehen könnte, die sich dasselbe Prinzip zunutze macht. Dem Entwurf nach würde die Prämie, um Aufwände zu verringern und Belastungen schnell entgegenzuwirken, zunächst an alle ausgezahlt werden. In einem nächsten Schritt würde sie im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer bei höheren Einkommen „abgeschmolzen“. Die so freiwerdenden Gelder könnten dann genutzt werden, um Haushalte mit niedrigem Einkommen und hohem Energieverbrauch durch zusätzliche Hilfen und Förderprogramme stärker zu entlasten. Ein derart steuerlich verrechnetes und somit progressiv wirkendes Klimageld hätte das Potenzial, eine hohe Zustimmung in der Bevölkerung zu erzielen.